Elterninformation

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/2024

18. Hygieneplan RLP

Liebe Eltern,

die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns besonders wichtig.

Sie haben viele Möglichkeiten, sich aktiv am Schulleben Ihres Kindes zu beteiligen:

Elternabende

Stammtisch
Sprechstunden
U-Besuchszeiten

In der Regel finden mindestens zwei Mal pro Schuljahr klasseninterne Elternabende statt, an denen der Klassenlehrer wichtige pädagogische und organisatorische Themen mit Ihnen bespricht. 

Neben den Elternabenden treffen sich die Eltern und Lehrer zum gemütlichen Beisammensein in einer Lokalität.

Die Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie auf der Seite "Sprechzeiten". In diesen Sprechstunden haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Lehrperson über Ihr Kind auszutauschen.   

Nach vorheriger Anmeldung können Sie im Unterricht Ihres Kindes hospitieren. Die Besuchszeiten finden Sie ebenfalls unter der Seite "Sprechzeiten".

 

Allgemeine Informationen

Entschuldigungen

Wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollte es bis 07.30 Uhr in der Schule telefonisch entschuldigt werden. Hierzu steht auch der Anrufbeantworter zur Verfügung.

Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist innerhalb drei Tagen immer nachzureichen.

Unterrichtszeiten

Für das 1. und 2. Schuljahr ist täglich Unterricht von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Freitags hat das 2. Schuljahr jedoch immer bis 13.00 Uhr Unterricht.

Für das 3. und 4. Schuljahr ist täglich Unterricht von 08.00 bis 13.00 Uhr.

Kinder, die die Ganztagsschule besuchen haben von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Unterricht.

 

Bustransport

Die Kinder müssen im Bus einen Sitzplatz einnehmen und sich während der Fahrt angemessen verhalten. 

Bei witterungsbedingten Fahrausfällen insbesondere in der Winterzeit gilt folgende Regelung für

Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen

„Dieser „Personenkreis“ muss unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben,

bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.

Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.“

Bei Nichterscheinen des Busses müssen Grundschüler lediglich 15 Minuten an der Haltestelle warten. Danach können sie nach Hause gehen.In diesem Fall sind die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder privat zur Schule zu fahren.

(aus der Originalmitteilung der Kreisverwaltung/Schülerbeförderung)

Schüler-Fahrkartenregelung

Die Kinder erhalten zu Beginn des Schuljahres Monatsfahrkarten für das ganze Schuljahr. Diese müssen sorgfältig und sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Kinder sollen jeweils nur die gültige Monatskarte dabei haben.

Verliert man einen Monatsabschnitt, so bekommt man eine einmalige kostenlose Fahrtberechtigung (vorläufiger Fahrausweis) bis zum Monatsende.

Nach den Tarifbestimmungen kann nur ein einmaliger Verlust gemeldet werden. Bei nochmaligem Verlust oder dem Verlust des kompletten Bogens gibt es keinen weiteren Ersatz, auch nicht in Form einer vorläufigen Fahrtberechtigung. Die erforderlichen Fahrscheine müssen dann selbst gekauft werden.

Bei längerer Krankheit (ab 14 Tagen) müssen die Fahrkarten, für die Dauer der Erkrankung, bei der Schule oder der Kreisverwaltung hinterlegt werden.

 

Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, sollen die Karten sorgfältig aufbewahrt und die jeweilige Karte pünktlich (zum Monatsbeginn) dem Kind mitgegeben werden.

Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen

Bei Witterungsverhältnissen, wie z.B. Glatteis oder Schnee, entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten selbst, ob ihr Kind in die Schule kommen kann, oder ob es zu Hause bleibt. Unterricht findet auch an solchen Tagen statt.

Infektionskrankheiten

Bei chronischen Erkrankungen und ansteckenden Infektionskrankheiten, wie z.B. Masern, Röteln, Windpocken u.a. sowie auch bei Läusen, muss die Schule, zum Schutz anderer, umgehend informiert werden.

Bei Fragen zu Quarantäneregeln/-zeiten wenden Sie sich bitte an:

 

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Stabstelle-Corona

Telefon-Hotline: 0671/20278-178

mehr aktuelle Informationen erhalten Sie im Untermenü Aktuelles

Schulbuchlisten Schuljahr 22/23