Entschuldigungen
Wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollte es bis 07.30 Uhr in der Schule telefonisch entschuldigt werden. Hierzu steht auch der Anrufbeantworter zur Verfügung.
Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist innerhalb drei Tagen immer nachzureichen.
Unterrichtszeiten
Für das 1. und 2. Schuljahr ist täglich Unterricht von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Freitags hat das 2. Schuljahr jedoch immer bis 13.00 Uhr Unterricht.
Für das 3. und 4. Schuljahr ist täglich Unterricht von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Kinder, die die Ganztagsschule besuchen haben von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Unterricht.
Bustransport
Die Kinder müssen im Bus einen Sitzplatz einnehmen und sich während der Fahrt angemessen verhalten.
Bei witterungsbedingten Fahrausfällen insbesondere in der Winterzeit gilt folgende Regelung für
Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen
„Dieser „Personenkreis“ muss unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben,
bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.
Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.“
Bei Nichterscheinen des Busses müssen Grundschüler lediglich 15 Minuten an der Haltestelle warten. Danach können sie nach Hause gehen.In diesem Fall sind die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder privat zur Schule zu fahren.
(aus der Originalmitteilung der Kreisverwaltung/Schülerbeförderung)
Schüler-Fahrkartenregelung
Die Kinder erhalten zu Beginn des Schuljahres Monatsfahrkarten für das ganze Schuljahr. Diese müssen sorgfältig und sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Kinder sollen jeweils nur die gültige Monatskarte dabei haben.
Verliert man einen Monatsabschnitt, so bekommt man eine einmalige kostenlose Fahrtberechtigung (vorläufiger Fahrausweis) bis zum Monatsende.
Nach den Tarifbestimmungen kann nur ein einmaliger Verlust gemeldet werden. Bei nochmaligem Verlust oder dem Verlust des kompletten Bogens gibt es keinen weiteren Ersatz, auch nicht in Form einer vorläufigen Fahrtberechtigung. Die erforderlichen Fahrscheine müssen dann selbst gekauft werden.
Bei längerer Krankheit (ab 14 Tagen) müssen die Fahrkarten, für die Dauer der Erkrankung, bei der Schule oder der Kreisverwaltung hinterlegt werden.
Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, sollen die Karten sorgfältig aufbewahrt und die jeweilige Karte pünktlich (zum Monatsbeginn) dem Kind mitgegeben werden.
Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen
Bei Witterungsverhältnissen, wie z.B. Glatteis oder Schnee, entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten selbst, ob ihr Kind in die Schule kommen kann, oder ob es zu Hause bleibt. Unterricht findet auch an solchen Tagen statt.