Schulinterne Vereinbarungen

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern  
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:
  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht
  • (Schulgebäude ist ab 7:40 Uhr geöffnet)
Krankheit
  • Es muss am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder persönlich abgemeldet werden.
Arztbesuche
  • Sie sind in der unterrichtsfreien Zeit zu erledigen.
  • Wenn dies nicht möglich ist, muss der Klassenlehrer frühzeitig schriftlich informiert werden.
Unterrichtsmaterialien
  • Für die Vollständigkeit der Materialien haben die Eltern zu sorgen.
  • Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportbekleidung möglich.
Hausaufgaben
  • Die Vollständigkeit der Hausaufgabe sollte von Eltern täglich überprüft werden.
  • Nicht erledigte Hausaufgaben müssen nachgearbeitet werden.
Elternbriefe
  • Sie müssen pünktlich bis zum genannten Rückgabetermin abgegeben werden.
  • Ist die Einverständniserklärung zu einer schulischen Veranstaltung nicht vorhanden, kann Ihr Kind daran nicht teilnehmen.
Gesprächstermine
  • Sie finden nach Vereinbarung statt.
  • Sie müssen bei Nichteinhaltung vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden.

Bei Fragen zu Quarantäneregeln/-zeiten wenden Sie sich bitte an:

 

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Stabstelle-Corona

Telefon-Hotline: 0671/20278-178

mehr aktuelle Informationen erhalten Sie im Untermenü Aktuelles

Schulbuchlisten Schuljahr 22/23